Fernstudium – Wer soll das bezahlen?
Text: Magdalena Jung
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Wer sich mit dem Thema Fernstudium beschäftigt, der stockt vor allem an den finanziellen Hürden. Denn Fernstudiengänge sind zwar flexibel, ortsunabhängig und qualifizieren weiter, gleichzeitig sind sie oft mit hohen Kosten verbunden. Diese unterscheiden sich von Hochschule zu Hochschule: zwischen mehreren hundert Euro bei staatlichen Hochschulen und über 10.000 Euro bei privaten. So stellt sich die Frage: Wer soll das bezahlen?
Es gibt eine große Anzahl an Stipendien, die von Förderwerken, politischen Stiftungen oder vom Staat vergeben werden. Von staatlicher Seite stehen das Aufstiegs-, das Weiterbildungs- und das Deutschlandstipendium zur Verfügung. Für ein Stipendium muss der Kandidat bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diese unterscheiden sich je nach Art und Anbieter.
Bei der Suche nach dem richtigen Stipendium hilft Ihnen der Stipendienlotse.
Wer eine abgeschlossene Berufsausbildung, mindestens zwei Jahre Berufserfahrung sowie einen sehr guten Abschluss hat und studieren möchte, der hat Chancen auf ein Aufstiegsstipendium. Es wird nur für einen ersten akademischen Hochschulabschluss gezahlt, das kann aber auch ein berufsbegleitendes Studium sein. Stipendiaten erhalten eine monatliche Förderung sowie Büchergeld. Mehr Informationen finden Sie auf der Seite der sbb – Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung.
Das Weiterbildungsstipendium unterstützt in erster Linie die berufliche Weiterqualifikation. Es kommen aber auch berufsbegleitende Studiengänge infrage, die auf der Ausbildung aufbauen. Um durch ein Weiterbildungsstipendium gefördert zu werden, muss die Stipendiatin oder der Stipendiat unter 25 Jahre alt sein und einen sehr guten Abschluss haben. Zudem darf sie oder er kein Hochschulabsolvent sein, und das geförderte Studium muss in Teilzeit mit 15 Wochenstunden Arbeit absolviert werden. Mehr Infos gibt es auf der Seite der sbb – Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung.
Diese Art von Stipendium kommt nur für Studierende an einer staatlich anerkannten Hochschule infrage, die an dem Programm teilnimmt. Es wird zu gleichen Teilen vom Bund und von privaten Förderern gezahlt. Unterstützt werden nicht nur erste akademische Abschlüsse, sondern auch Zweit-, Ergänzungs- und Masterstudien oder duale Studiengänge. Stipendiaten erhalten 300 Euro monatlich. Die Bewerbung läuft über die jeweilige Hochschule, die auch die genauen Voraussetzungen festlegt. Gefordert werden unter anderem sehr gute Noten und gesellschaftliches Engagement. Wichtig: den Einsendeschluss der Hochschule nicht verpassen! (www.deutschlandstipendium.de)
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung bietet zusammen mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) den Bildungskredit an. Er kann von volljährigen Personen bis 36 Jahre unter bestimmten Voraussetzungen beantragt werden. Dabei handelt es sich um einen zinsgünstigen Kredit von mindestens 1.000 Euro, der in monatlichen Raten von 100, 200 oder 300 Euro bis zu einer maximalen Höhe von 7.200 Euro ausbezahlt wird. Auch eine einmalige Auszahlung von bis zu 3.400 Euro ist möglich. Vier Jahre nach der ersten Auszahlung muss der Kredit in Raten zurückgezahlt werden. Er ist unabhängig vom Bafög. Gut zu wissen: Um einen Bildungskredit bewilligt zu bekommen, muss man ein Vollzeitstudium absolvieren. Das gilt auch für das Fernstudium. Genaueres zu den Voraussetzungen finden Sie unter www.bildungskredit.de.
Wer in Teilzeit studiert oder über 36 Jahre alt ist, für den kommt der staatliche Studienkredit des Kreditinstituts für Wiederaufbau (KfW) infrage. Auch hier werden monatliche Beträge ausbezahlt, die maximale Auszahlungsrate liegt mit 650 Euro aber deutlich über der des Bildungskredits, ebenso die maximale Bezugshöhe. Daneben bieten Banken auch weitere Studienkredite an.
Wer keinen Anspruch auf Fördermittel hat, kann beziehungsweise muss sein Fernstudium selbst finanzieren. Ein kleiner Trost: Die Kosten können als Werbungskosten bei der Steuer geltend gemacht werden. Daneben gibt es auch Arbeitgeber, die sich an den Studienkosten beteiligen. In einigen Bundesländern (alle außer Sachsen und Bayern) kann zudem über den normalen Urlaubsanspruch hinaus Bildungsurlaub für die berufliche Weiterbildung beantragt werden. Meist sind das fünf Tage pro Kalenderjahr. Weiterführende Informationen geben das Bundesministerium für Bildung und Forschung, die Arbeitsagenturen oder die Hochschulen.