Wo stehen Schleswig-Holstein und Niedersachsen?
Text: Patricia Drube und Katrin Havers
Karte: GettyImages.com/ bgblue
Die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz ist seit fast zwei Jahren „im Amt“ und hat seitdem viel Aufbauarbeit geleistet. In den Startlöchern stehen die Kammern in Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Die Vorsitzenden der beiden Errichtungsausschüsse berichten über den Stand der Dinge.
Ich freue mich sehr, berichten zu können, dass die Errichtung der Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein weit vorangekommen ist. Rund 19.000 Kolleginnen und Kollegen haben sich registriert. Damit haben sie sich ihr Recht gesichert, an der Wahl zur ersten Kammerversammlung teilzunehmen.
Erfreulich ist auch, dass in der Geschäftsstelle zunehmend Anfragen hinsichtlich einer möglichen Kandidatur eingehen. Diese Fragen können wir leider nicht immer befriedigend beantworten, da wir erst nach dem Schließen des Wählerverzeichnisses – dies erfolgt am 30. November 2017 – eine Aussage darüber treffen können, wie genau die Wahllisten aussehen müssen. Das liegt daran, dass die Verteilung der Sitze in der Kammerversammlung von der Verteilung der Berufsgruppen unter allen Wahlberechtigten abhängt.
Trotzdem rufen wir alle wahlberechtigten Kolleginnen und Kollegen dazu auf, sich über die Möglichkeiten Gedanken zu machen, für die Kammerwahl zu kandidieren. Die Pflegeberufekammer, die im März 2018 gewählt wird, benötigt unbedingt die Expertise derjenigen Pflegefachpersonen, die mit beiden Beinen im direkten Pflegeberuf stehen.
Wir alle wachsen mit unseren Aufgaben. Wir starten gemeinsam ein neues, spannendes Projekt in dem es viel zu gestalten gibt. Und wie gut es aus Sicht unserer Berufsgruppe wird, hängt von den Personen ab, die bereit sind, sich einzubringen.
Die Informationsarbeit gestaltet sich weiterhin schwierig. Auf der einen Seite greift die Presse immer wieder Stimmen von Pflegenden auf, die sich schlecht oder gar nicht informiert fühlen. Auf der anderen Seite sind die vom Errichtungsausschuss angebotenen Informationsveranstaltungen oft schlecht besucht.
Auch erreichen uns immer wieder Briefe, in denen die Kolleginnen und Kollegen darum bitten, die im Zuge der Registrierung übermittelten Kontaktdaten nicht dafür zu nutzen, ihnen Informationen über die Pflegeberufekammer zukommen zu lassen.
Wir werden nicht müde, darauf hinzuweisen, dass die Pflegeberufekammer eben nicht eine weitere Institution ist, die die Pflegenden fremdbestimmt und ihnen sagt, was sie zu tun und zu lassen haben. Jetzt ist die Gelegenheit, selbst zu bestimmen, mitzubestimmen. Dazu muss man sich allerdings auch einbringen, ob durch eine Kandidatur oder zumindest durch die Beteiligung an der Wahl. All diejenigen, die das nicht tun, haben meines Erachtens keine Legitimation, sich später über Entscheidungen der Kammer zu beschweren.
Wie geht es konkret weiter in Schleswig-Holstein? Mitte Dezember wird der Errichtungsausschuss darüber informieren, was man konkret tun muss, um für die Wahl zu kandidieren. Danach können dann die Wahlvorschläge eingereicht werden. Die Wahl findet im März 2018 statt und spätestens im Mai wird sich die Kammerversammlung konstituieren.
Patricia Drube ist Vorsitzende des Errichtungsausschusses der Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein
Im März hat der Errichtungsausschuss der Pflegekammer Niedersachsen seine Arbeit aufgenommen. Das Resümee der ersten sechs Monate ist positiv. Die inhaltliche Arbeit schreitet gut voran und liegt aktuell im Zeitplan. Im Juni ist die Geschäftsstelle des Errichtungsausschusses und der künftigen Pflegekammer in der Innenstadt von Hannover bezogen worden. Hier finden die Sitzungen des Errichtungsausschusses und die der Arbeitsausschüsse statt. Die ersten hauptamtlichen Mitarbeiter haben hier ihre Büros bezogen.
Die Registrierung der rund 70.000 Kammermitglieder läuft derzeit auf Hochtouren. Dabei liegt der aktuelle Schwerpunkt im Aufbau guter und sicherer
IT-Strukturen, die sowohl die großen Datenmengen bewältigen können als auch den aktuellen Datenschutzrichtlinien entsprechen. Im August startete ein Testlauf, bei dem sechs Arbeitgeber angeschrieben und zur Übermittlung der Daten der bei ihnen angestellten Pflegefachkräfte aufgefordert wurden.
Die Arbeitgeber in Niedersachsen sind im Rahmen der Erstregistrierung zur Datenübermittlung verpflichtet. Die künftigen Mitglieder erhalten per Post alle Informationen, um das Registrierungsverfahren eigenverantwortlich abzuschließen. Damit sind sie legitimiert, für die Kammerversammlung
zu kandidieren beziehungsweise im Rahmen dieser zu wählen.
Parallel zum Registrierungsprozess werden die ersten Kammerwahlen geplant und vorbereitet, die im Frühjahr 2018 erfolgen. Die dazugehörige Wahlordnung befindet sich in der finalen Bearbeitung. Die Wahlen finden ausschließlich als Briefwahl statt. Es können sowohl Einzelwahlvorschläge als auch Listenvorschläge eingereicht werden. Eine weitere wichtige Aufgabe des Errichtungsausschusses ist die Information der Kollegen und Kolleginnen.
Ein wichtiger Bestandteil der Informationskampagne sind die Homepage und soziale Medien wie Facebook. Darüber hinaus werden die Kollegen und Kolleginnen in regelmäßig stattfindenden Veranstaltungen über die Aufgaben und den Nutzen der Pflegekammer informiert sowie über ihre Rechte
und Pflichten als künftige Kammermitglieder in Kenntnis gesetzt.
Aktuell ist die Erreichbarkeit des Ziels überschattet von den politischen Entwicklungen in Niedersachsen, die dazu geführt haben, dass am 15. Oktober vorgezogene Landtagswahlen stattfinden werden. Der Ausgang der Wahlen ist ungewiss. Während die jetzige Landesregierung maßgeblich dazu beigetragen hat, dass die Pflegekammer in Niedersachsen auf den Weg gebracht wurde, hat sich die FDP in ihrem aktuellen Regierungsprogramm
eindeutig dafür ausgesprochen, die Pflegekammer wieder abzuschaffen. Die CDU möchte eine Interessenvertretung, die mit einer Pflichtmitgliedschaft
verbunden ist, ebenfalls nicht etablieren.
Dabei bringt die Kammer durch ihre Rechtsform, die damit verbundene Pflichtmitgliedschaft und ihr Aufgabenprofil alle Voraussetzungen mit, um den
Pflegeberuf maßgeblich weiterzuentwickeln und die Position der Pflegenden zu stärken. Ein konstruktiver, offener Austausch ist unbedingt erstrebenswert und von Seiten des Errichtungsausschusses explizit erwünscht.
Wie sich die Einflussnahme am Ende konkret auswirkt, bleibt abzuwarten. Alles andere wäre zum jetzigen Zeitpunkt reine Spekulation.
Katrin Havers ist Vorsitzende des Errichtungsausschusses der Pflegekammer Niedersachsen